
07.08.2026
EU AI Act – Was Unternehmen jetzt beachten müssen
Neue Transparenzpflichten seit dem 2. August
Der Zeitplan der Europäischen Union steht fest: Seit dem 2. August gelten die Transparenzpflichten nach Artikel 50 des EU AI Acts. Marktüberwachungsbehörden verfügen ab sofort über volle Durchsetzungsbefugnisse. Für Unternehmen, die Künstliche Intelligenz einsetzen, bedeutet das unmittelbaren Handlungsbedarf.
Die aktuelle Rechtslage: Verschnaufpause bei Hochrisiko-KI, Ernstfall bei Transparenz
Ein wichtiger Aspekt der aktuellen Entwicklung ist der Digital Omnibus on AI: Durch ihn wurde die Umsetzung der strengen Auflagen für Hochrisiko-KI-Systeme zwar auf Ende 2027 verschoben, inhaltlich gibt es jedoch keine Zugeständnisse.
Wer generative KI oder Chatbots in seinen Geschäftsprozessen oder auf Kundenplattformen nutzt, muss ab sofort informieren und Transparenz schaffen.
Bild, Video, Audio vs. Text: Die feinen Unterschiede bei der Kennzeichnungspflicht
Nicht alle Medienformen werden vom EU AI Act (Art. 50) gleich behandelt. Je nachdem, ob Sie Texte, Bilder, Videos oder Tonaufnahmen mit KI erzeugen oder bearbeiten, gelten unterschiedliche Anforderungen:
1. Bild-, Video- und Audioinhalte (einschließlich Deepfakes)
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Geltungsbereich: Bild- und Videomaterial sowie synthetische Stimmen oder Audioclips, die täuschend echt wirken oder reale Personen/Ereignisse nachbilden (Deepfakes), unterliegen strengen Kennzeichnungspflichten.
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Pflicht: Sowohl auf technischer Ebene (maschinenlesbare Wasserzeichen/Metadaten) als auch visuell/akustisch für den Endnutzer muss klar offengelegt werden, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde.
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Ausnahmen: Geringfügige Bearbeitungen (z. B. einfache Fotokorrekturen) oder reine Kunst- und Satireprojekte sind mit verhältnismäßigen Hinweisen ausgenommen.
2. KI-generierte Texte: Die große Ausnahme beachten
Bei Texten unterscheidet der Gesetzgeber genau, wofür sie verwendet werden und wie sie verarbeitet wurden:
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Grundsatz für Öffentlichkeitsinformation: Texte, die vollautomatisch erstellt wurden und dazu dienen, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren (z. B. KI-Newsfeed, automatische Berichterstattung), müssen als KI-generiert gekennzeichnet werden.
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Die Ausnahme (Menschliche Kontrolle / Redaktionsvorbehalt): Wird ein KI-generierter Text von einer menschlichen Person überprüft, überarbeitet und liegt die redaktionelle Verantwortung bei einem Menschen (z. B. typische Marketingtexte, Blogbeiträge mit Korrektorat oder überarbeitete Werbetexte), entfällt die Kennzeichnungspflicht für den veröffentlichten Inhalt.
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Wichtig zu wissen: Auf technischer Seite müssen die Anbieter der KI-Software den Text zwar weiterhin maschinenlesbar markieren, als Anwender/Publisher müssen Sie verfeinerte und durch Menschen geprüfte KI-Texte jedoch nicht zwingend für Leser als KI-Content labeln.
KI-Governance als Wettbewerbsvorteil und Qualitätssiegel
Der EU AI Act verlangt schnelles Handeln, belohnt aber gleichzeitig Unternehmen, die vorausschauend agieren. Eine frühzeitige, belastbare KI-Governance schützt Ihr Unternehmen nicht nur vor Haftungs- und Reputationsrisiken, sondern etabliert Ihre Marke als vertrauenswürdigen und transparenten Partner im Markt. Compliance wird so zum echten Qualitätssiegel.


